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Verfassungsrechtsprechung in Polen

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Analyse und Dokumentation der Rechtsprechung des polnischen Verfassungsgerichts als Beitrag zur Entwicklung eines gemeineuropäischen Verfassungsrechts

Herausgegeben von: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Boguslaw Banaszak, (Universität Wroclaw), Dr. Tomasz Milej (Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvegleichung), Dr. Carmen Schmidt (Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvegleichung)

 

 

Projektbeschreibung

Am 1. Mai 2004 ist Polen der Europäischen Union beigetreten.

Seit diesem Zeitpunkt ist es aktiv und gleichberechtigt bei der Entwicklung eines gesamteuropäischen Rechtsdenkens beteiligt. Dabei geht es einerseits um die Entwicklung von Mechanismen zur Erleichterung der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene, andererseits aber auch darum – wie insbesondere die Europäische Grundrechte-Charta exemplarisch zeigt – aus den verschiedenen nationalen Verfassungstraditionen ein neues gemeinsames Ganzes zu schaffen.

Um die unterschiedlichen Verfassungstraditionen zu ergründen, genügt es nicht, nur die Bestimmungen der jeweiligen Verfassungen zu analysieren. Vielmehr geht es darum, die „lebende Verfassung“, so wie sie die jeweiligen Verfassungsgerichte auslegen und verstehen, zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass oftmals identische oder ähnliche Verfassungsbestimmungen in ganz verschiedener Weise interpretiert werden können. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung für Europa, will es eine gemeinsame gesamteuropäische Verfassungstradition schaffen, auch die Verfassungsrechtsprechung in den Ländern zu berücksichtigen, die sprachlich nicht leicht zugänglich sind, denen aber dennoch eine nicht minder geringe Bedeutung zukommt als den Verfassungsgerichtsentscheidungen der analytisch bereits gut erschlossenen Länder Westeuropas

Projektstruktur

Das Projekt umfasst grundsätzlich zwei gesonderte Teile, einen analytischen und einen dokumentarischen Teil.

Im analytischen Teil geht es darum, die Stellung des polnischen Verfassungsgerichts im Vergleich zu den anderen europäischen Verfassungsgerichten herauszuarbeiten sowie Entwicklungslinien im Rahmen der Rechtsprechung bei der Herausbildung eines eigenständigen case law zu analysieren. Dies wird in den Beiträgen von 

  • Ryszard Balicki, Bogusław Banaszak
    • Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs – ausgewählte Probleme (Auszug)
  • Tomasz Milej
    • Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber: Ein ambivalentes Verhältnis im internationalen Vergleich

dargestellt. Diese Analysebeiträge sollen zugleich als Einführung in die Dokumentation der Verfassungsgerichtsentscheidungen seit Verabschiedung der neuen polnischen Verfassung im Jahr 1997 dienen.

Ermöglicht wurden Dokumentation und Analyse aufgrund der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Thyssenstiftung, der besonderer Dank gilt.