Das Institut
Das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung (vormals Institut für Ostrecht) wurde 2021 mit Gründung der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz an diese angegliedert. Innerhalb des Instituts wird zu Themen rund um das Recht in mittel- und osteuropäischen Staaten geforscht und gelehrt. Direktorin des Instituts ist Frau Professorin Dr. Angelika Nußberger.
Das Institut analysiert die rechtlichen Entwicklungen in der Region Mittel- und Osteuropa und konzentriert sich dabei auf das Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht sowie andere Bereiche des öffentlichen Rechts. Das Institut betreibt Spitzenforschung zu Themen, die im Zusammenhang mit dem durch die russische Aggression gegen die Ukraine ausgelösten Umbruch in der Region stehen, u. a. im Bereich des Völkerrechts, des internationalen Strafrechts, der Menschenrechte und der "Memory Laws".
Das Institut bietet zudem Vorlesungen und Seminare zum geltenden Recht, zu Rechtstraditionen und zur Rechtsterminologie in Ost- und Mitteleuropa an. Besondere Anstrengungen unternimmt es, um direkte Kontakte zu universitären Einrichtungen in Mittel- und Osteuropa zu pflegen, den Studierendenaustausch im Rahmen des Erasmus-Programms zu unterstützen und den regelmäßigen Austausch von Kölner mit osteuropäischen Studierenden durch gemeinsame Blockseminare zu fördern.
Schließlich bietet das Cologne-Bonn Centre for Central and Eastern Europe eine umfassende Informationsplattform, die über alle Einrichtungen an der Universität zu Köln informiert, die sich mit dem Rechtssystem der Staaten Ost- und Mitteleuropas, der GUS und Ostasiens befassen.
Aktuelle Forschungsprojekte, darunter auch Dissertationen, sind auf der Seite "Forschung" der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz zu finden.
Geschichte
Das Institut wurde im Jahre 1964 von Professor Dr. Dr. h. c. Boris Meissner gegründet. Unter seiner Leitung widmete sich das Institut für Ostrecht zunächst der "Systemforschung", das heißt der wissenschaftlichen Untersuchung des Rechts in den osteuropäischen Staaten, das aufgrund seiner engen Verbindung mit dem politischen System dieser Länder ein eigenständiges Forschungsgebiet bildete. Die Einbeziehung politikwissenschaftlicher Fragestellungen in den Aufgabenbereich eines juristischen Instituts war durch das marxistisch-leninistische Staats- und Rechtsverständnis bestimmt, wonach das Recht als Instrument der Politik angesehen wurde.
Einen besonderen Forschungsschwerpunkt stellte das Völkerrecht in seiner Verbindung mit der Außenpolitik dar. Während der sechziger Jahre beschäftigten sich zahlreiche Veröffentlichungen der Institutsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit den Beziehungen zwischen Ost und West vor dem Hintergrund des sozialistischen Völkerrechtsverständnisses. Diese Untersuchungen sollten sich in den siebziger Jahren, der Zeit der Entspannungspolitik und des KSZE-Prozesses, als wertvolle Vorarbeiten erweisen. Daneben konzentrierte sich die Arbeit des Instituts nun auf die Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verfassungsrecht und dem politischen System unter den Bedingungen eines totalitären Einparteienstaates sowie auf wirtschaftsrechtliche Fragen. Wenn sich auch das offizielle Grundrechtsverständnis in Osteuropa bis zur Wende von 1989/90 nur graduell veränderte, so konnten sich doch als Folge des "Helsinki-Prozesses" in vielen Ländern Bürgerrechtsbewegungen entwickeln, die - etwa in der Tschechoslowakei - maßgeblichen Anteil am Sturz des sozialistischen Regimes haben sollten. Schließlich führte die KSZE-Schlußakte von 1975 auch dazu, daß die Beanstandung von Menschenrechtsverletzungen in den osteuropäischen Staaten von diesen nicht mehr stereotyp als "unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten" zurückgewiesen werden konnten. Die außenpolitische Bedeutung der Menschenrechtsfrage fand in der Arbeit des Instituts für Ostrecht ihren Niederschlag: 1987 wurde unter der Leitung des neuen Institutsdirektors, Professor Dr. Dr. h. c. Georg Brunner, der drei Jahre zuvor die Leitung des Instituts übernommen hatte, im Auftrage des Bundesministers der Justiz ein umfassender Bericht zum Thema "Menschenrechte in den Staaten des Warschauer Paktes" erstellt. Im Jahr 1989 folgte ebenfalls unter Mitwirkung von Professor Brunner und anderer Institutsangehöriger eine vergleichbare Untersuchung zur Grundrechtssituation in der DDR. Die Entspannungspolitik der siebziger Jahre führte auch zu grundsätzlichen Veränderungen der deutsch-deutschen Beziehungen. Da dem Institut schon 1968 eine DDR-Abteilung angegliedert worden war, konnte auch auf dem Gebiet des Rechts der DDR dokumentarische und analytische Arbeit geleistet werden. Bis zur Herstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde eine etwa 10.000 Bände umfassende Bibliothek zu Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der DDR aufgebaut, die vor allem nach der Wende von 1989 gute Dienste für Gerichte, Behörden und Rechtsanwälte leistete. Vor allem für das Recht der offenen Vermögensfragen waren Rechtsvorschriften der DDR wie auch der sowjetischen Besatzungsmacht von Bedeutung. Dasselbe galt für die "juristische Vergangenheitsbewältigung"; in diesem Zusammenhang sei auf die von Professor Georg Brunner erarbeiteten Expertisen für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hingewiesen, die sich mit der Parteiherrschaft und dem Staatsapparat sowie mit der Entwicklung des Rechtsverständnisses in der DDR beschäftigen. Der Untergang der DDR markiert am eindrucksvollsten die Tragweite der politischen und wirtschaftlichen Veränderungen im ehemaligen Ostblock. An die Stelle der früheren "Systemforschung" trat die wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses, die zunehmend durch Fragestellungen der Rechtsangleichung im Zuge der EU-Osterweiterung bestimmt wurde. Die Aufgaben der Ostrechtsforschung haben demgemäß eher zu- als abgenommen; die zur Verfügung stehenden Mittel haben mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. An die Stelle der neun Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes traten 28 unabhängige Staaten, die ihre Rechtsordnungen grundsätzlich neu gestalten mussten. Dabei fehlte sowohl das gemeinsame politische System als auch eine gemeinsame Rechtstheorie, so dass der rechtliche Transformationsprozess naturgemäß differenziert verlief und vielfältige Ergebnisse hervorbrachte und zum Teil auch heute noch nicht abgeschlossen ist.
Das Institut für Ostrecht wird seit 2002 von Frau Professor Dr. Angelika Nußberger M.A. geleitet. Im Jahr 2014 erfolgte die Umbenennung zum Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung. Seit 2021 ist das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung an die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Köln angegliedert.
Frühere und aktuelle Institutsleitung
Professorin Dr. DDr. h.c. Angelika Nußberger M.A.
Aktuelle Direktorin des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung (seit 2002). Seit 2021 zudem Direktorin der mit dem Institut verbundenen Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Köln.
Ausgewählte Tätigkeiten:
- Mitherausgeberin der Zeitschrift Osteuropa-Recht
- Mitglied des International Advisory Board des East European Yearbook of Human Rights
- Mitglied des Editorial Committee der Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny
- Mitglied des Editorial Board der Meždunarodnoe Pravosudie
Professor Dr. Dr. h.c. Georg Brunner (*† 24.10.2002)
Leiter des Instituts 1984 – 2002.
„Wegweisender” Politikwissenschaftler und ehemaliger Präsident des Göttinger Arbeitskreises.
Professor Dr. Dr. h.c. Boris Meissner (*† 10.9.2003)
Gründer und Leiter des Instituts 1964 – 1984.
Träger des Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.