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Sommerschule im deutschen Recht für polnische Juristinnen und Juristen mit der Universität Danzig

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  • (Barrierefreiheit): Gefördert durch die Marga und Kurt Möllgaard Stiftung
  • (Barrierefreiheit) Zu sehen ist Danzig aus der Vogelperspektive.

    Foto:Sebastian Huber

Die Schule für das deutsche Recht ist eine klassische Sommerschule, bei der polnischen Jurist:innen in allen Phasen ihrer Karriere ein Einblick in das deutsche Rechtssystem gewährt werden soll. Die Kooperation mit der Universität Danzig besteht bereits seit 1999 und hat sich bewährt. Jedes Jahr heißt die Universität zu Köln circa zehn polnische Studierende willkommen, die den Blick über den Tellerrand des eigenen Rechtssystems wagen wollen. Begleitet wird die Rechtsschule von einem kulturellen Rahmenprogramm, das den Teilnehmer:innen einen Einblick in die deutsche (und vor allem kölsche) Kultur bietet und den Austausch mit deutschen Studierenden fördert. Besonders erwähnenswert ist die bestehende Möglichkeit für den oder die beste:n Absolvent:in, ein Stipendium für ein LLM-Studium in Deutschland zu erhalten.

Ablauf der Rechtsschule 

Die Teilnehmer:innen nehmen zunächst an einem Vorbereitungskurs an der Universität Danzig teil. Dieser umfasst 48 Zeitstunden und befasst sich inhaltlich mit deutscher Rechtsterminologie und schon vorbereitend auf die Sommerschule mit deren Inhalten. Der Vorbereitungskurs findet auf Deutsch statt. Im Sommer kommen die Teilnehmer:innen dann, finanziert durch die Mittel der Marga und Kurt Möllgaard Stiftung, für zwei Wochen nach Köln. Sie werden im Zivil-, Straf-, sowie im öffentlichen Recht durch Professor:innen, Habilitand:innen sowie Doktorand:innen der Universität zu Köln unterrichtet. Der Lehrplan gibt eine an das deutsche Grundstudium angepasste Einführung in alle Rechtsgebiete. Die Kurse finden ganztägig unter der Woche in den Räumlichkeiten der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz statt. Im Herbst des jeweiligen Jahres schließen die Teilnehmer*innen den Kurs mit einer Abschlussklausur ab. Der:die beste Teilnehmer:in bekommt ein Teilstipendium, um an dem LLM-Studiengang für im Ausland graduierte Juristen der Universität zu Köln zu studieren.  Informationen zu dem Studiengang erhalten Sie hier.

Bewerbung und Voraussetzungen

Die Sommerschule richtet sich an Studierende des Rechts und der Verwaltungswissenschaften an allen polnischen Universitäten, an young professionals, Referendar:innen und andere interessierte Praktiker:innen, sowie Doktorand:innen und Übersetzer:innen. Voraussetzung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Bewerbung findet über die Universität Danzig statt.

Organisation und Kontakt

Für die Organisation der Sommerschule sind eine Mitarbeiterin des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung und ein Mitarbeiter der Universität Danzig gemeinsam zuständig. Die polnische Seite trägt die Verantwortlichkeit für die Organisation des Vorbereitungskurses und die Bewerbungen, die deutsche Seite hingegen für die Durchführung der Sommerschule in Köln, die Finanzierung des Projektes sowie die Betreuung der jeweiligen Stipendiat*innen.

 

Ansprechpartner

Fabius Wittmer
Wissenschaftliche Hilfskraft

Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz

Kerpener Str. 30
50937 Köln

E-Mail fabius.wittmer(at)uni-koeln.de


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