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25.09.2015

Rechtsphilosophisches Denken im Osten Europas

Dokumentation und Analyse rechtsphilosophischer Schriften aus Russland, Polen, Ungarn und Tschechien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Hrsg. v. Angelika Nußberger u. Caroline von Gall

2015. XIII, 527 Seiten.
Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Bd. 84.

Der Band gibt Einblick in das vorsozialistische rechtsphilosophische Denken in Russland, Polen, Tschechien und Ungarn. Den Dokumentationen einzelner ins Deutsche übersetzter Ausschnitte aus repräsentativen Texten bedeutender Rechtsphilosophen dieser Länder werden jeweils umfassende Analysen vorangestellt. Die einzelnen Textausschnitte geben »Kostproben« von Argumentationsweise und Stil der Schriften, gleichzeitig wird die Entwicklung der rechtsphilosophischen Diskussion in ihrer Gesamtheit nachgezeichnet. Dabei werden dem deutschsprachigen Leser einerseits eigenständige rechtsphilosophische Debatten Mittel- und Osteuropas freigelegt, es wird aber andererseits auch gezeigt, wie Rechtsdenker dieser Region intensiv in gesamteuropäische Diskurse über das Recht involviert waren. Die übersetzten Texte stammen überwiegend aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Erhältlich beim Mohr Siebeck Verlag!

 

Inhaltsübersicht

Einführung
Angelika Nußberger: Rechtsphilosophisches Denken im Osten Europas – ein verschüttetes Erbe?

Rußland
Analyse

Caroline von Gall: Russische Rechtsphilosophie

Textdokumentation
Boris Čičerin: »Eigentum und Staat« (1882) – Leon Petrażycki: »Die Theorie des Staats und Rechts in Verbindung mit der Theorie der Sittlichkeit« (1909) – Novgorodcev: »Einführung in die Philosophie des Rechts. Krise des modernen Rechtsbewusstseins« (1909) – Gabriel Szerszeniewicz: »Rechtfertigung des Rechts« (1910)

Polen
Analyse

Bolesław Banaszkiewicz: Polnische Rechtsphilosophie der Zwischenkriegszeit

Textdokumentation
Jerzy Lande: »Diskussionsbeitrag zu Aufgaben und Methoden der Rechtstheorie« (1924) – Jerzy Lande: »Norm und Rechtserscheinung« (1925) – Czesław Znamierowski: »Psychologistische Rechtstheorie« (1922) - Czesław Znamierowski: »Rechtsgefüge und Rechtsnorm« (1934) – Eugeniusz Jarra: Allgemeine Rechtstheorie« (1922) – Antoni Peretiatkowicz: »Einführung in die Rechtswissenschaften« (1939) – Sawa Frydman: »Rechtsdogmatik im Lichte der Soziologie« (1936) – Sawa Frydman: »Rechtstheorie und Theorie der juristischen Technik« (1937) – Czesław Martyniak: »Geltungskraft des Rechts und die Theorie von Kelsen« (1938) – Czesław Martyniak: »Das Problem der Rechtsphilosophie« (1939)

Tschechien
Analyse

Pavel Holländer: Die tschechische Rechtsphilosophie
Textdokumentation
František Weyr: »Grundlagen der Rechtsphilosophie. Lehre über die rechtliche Kenntnisnahme« (1920) – Emil Svoboda: »Einige Gedanken zur Reinen Rechtslehre« (1938) – Karel Engliš: »Kleine Logik. Die Lehre von der Denkordnung« (1947)

Ungarn
Analyse

Miklós Szabó: Die Blütezeit der modernen Rechtsphilosophie in Ungarn

Textdokumentation
Felix Somló: »Staatliche Intervention und Individualismus« (1903) – Felix Somló: »Rechtsphilosophie. Auszug aus der Juristischen Grundlehre« (1920) – Julius Moór: »Einführung in die Rechtsphilosophie« (1923) – Julius Moór »Probleme der Rechtsphilosophie« (1945) – Barna Horváth: »Entwurf der Rechtstheorie« (1937) – József Szabó: » Philosophie des juristischen Denkens"

 

 

Analyse und Dokumentation der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie in Mittel- und Osteuropa vor der kommunistischen Herrschaft als Beitrag zu rechtstheoretischen Debatte zwischen West- und Osteuropa

In der Zeit der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa standen sich in Europa auch zwei unterschiedliche Vorstellungen von Recht gegenüber: Während der Westen die kommunistischen Staaten als „Unrechtsstaaten“ disqualifizierte, vertrat die herrschende marxistisch-leninistische Lehre die Auffassung, das Recht im Westen sei vor allem „Instrument der herrschenden Klassen“. Mit der Etablierung von freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten in Osteuropa wird davon ausgegangen, dass der Rechtsbegriff nunmehr übereinstimmt. Dabei fehlt es in Deutschland, wie aber auch in anderen Staaten Westeuropas, an einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung darüber, wie die Frage „Was ist Recht?“ im „neuen Europa“ beantwortet wird. Gleichzeitig herrscht Einigkeit, dass sich der Inhalt des Rechtsbegriffs nicht von selbst ergibt, sondern auch in Westeuropa immer Gegenstand der Auseinandersetzung und Weiterentwicklung ist.

Für die wissenschaftliche Rechtsvergleichung, aber auch für die praktische gemeinsame Rechtssetzung durch das Europarecht sowie internationale Verträge, erscheint es insofern elementar, der Frage nachzugehen, auf welchen Wurzeln das Rechtsverständnis in den postsozialistischen Ländern heute aufbaut.

Weitgehend vergessen ist dabei, dass es bis zur marxistisch-leninistischen Durchdringung der Rechtswissenschaft in Mittel- und Osteuropa einen lebendigen Dialog zwischen deutschen bzw. deutschsprachigen und osteuropäischen Juristen und Rechtsphilosophen über den Inhalt der Rechtsidee gab. Nicht nur Hegel und Kant, sondern auch Rechtstheoretiker wie Rudolf von Jhering wurden z.B. in Russland nicht nur gelesen, sondern auch leidenschaftlich diskutiert. Für die mitteleuropäischen Länder ist im 20. Jahrhundert die von der Universität Wien ausgehende Auseinandersetzung mit Hans Kelsen beispielhaft. Bemerkenswert ist hier z.B. die Weiterentwicklung der „Reinen Rechtslehre“ Kelsens durch die Brünner Schule um František Weyr. Andersherum wurden schon im 19. Jahrhundert osteuropäische Werke ins Deutsche übersetzt oder erschienen bereits auf Deutsch. Beispielhaft sei hier die „Lehre vom Einkommen“ mit der vehementen Kritik am BGB durch Leon Petrażycki aus dem Jahr 1893 genannt. So lieferten Vertreter der damals relativ jungen Rechtswissenschaft in Osteuropa im 19. Jahrhundert bereits sehr kreative und originelle Beiträge, die der westlichen Rechtswissenschaft Impulse gaben.

Mit der kommunistischen Herrschaft ist dieser Dialog verebbt und in der Form nicht wieder neu aufgeblüht, obwohl die rechtliche Verzahnung zwischen den Staaten heute viel stärker ist als vor 100 Jahren.

Insofern möchte das Projekt rechtstheoretische und -philosophische Texte aus Russland, der Ukraine, Tschechien, Polen, Ungarn und der Slowakei aus dem 19.-20. Jahrhundert ins Deutsche übersetzen und analysieren. Ausgewählt werden sollen Texte von Theoretikern, die in ihren Ländern heute zu den bedeutenden gezählt werden.

Die übersetzten Quellen und deren Analyse werden in vielfältiger Weise verwertbar sein: So geben sie u.a. Auskunft hinsichtlich der Frage, an welchen vor-kommunistischen Rechtsbegriff die Länder Mittel- und Osteuropas heute anknüpfen. Gleichzeitig bieten sie Material für eine historische Rechtsvergleichung, die auch über die internationale Wirkung der deutschsprachigen Rechtwissenschaft Auskunft geben kann. Dies scheint auch entscheidend für die Beantwortung der Frage, inwieweit Europa über eine gemeinsame Rechtstradition verfügt, oder wieweit auf unterschiedliche Rechtstraditionen zurückgegriffen wird. Gerade auch insoweit sich Länder wie Russland heute wieder bewusst den eigenen vorrevolutionären russischen Rechtsdenkern zuwenden und aus diesen eine eigene slawische Rechtskultur ableiten, ist das Projekt aufschlussreich.

Bisher gibt es in Westeuropa keine Darstellung der für die Länder Mittel- und Osteuropas bedeutenden Rechtsdenker.

Das Projekt wird von der Thyssenstiftung gefördert.