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Herzlich Willkommen am Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung!

Das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung (vormals Institut für Ostrecht) wurde 2021 mit Gründung der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz an diese angegliedert. Innerhalb des Instituts wird zu Themen rund um das Recht in mittel- und osteuropäischen Staaten geforscht und gelehrt. Direktorin des Instituts ist Frau Professorin Dr. Angelika Nußberger. Alle ausschließlich das Institut betreffende Projekte, Lehrveranstaltungen und Kooperationen finden Sie auf dieser Seite.

Dr. Miklasová´s neues Open-Access Monographie jetzt verfügbar

Neues Open-Access-Buch von Dr. Miklasová untersucht die Sezession im Völkerrecht

In ihrem neuen Buch Secession in International Law with a Special Reference to the Post-Soviet Space (Brill), untersucht unsere Postdoktorandin Dr. Júlia Miklasová die wachsende Bedeutung des Völkerrechts in Fällen einseitiger Sezessionen, insbesondere wenn diese mit Verstößen gegen zwingende Normen (ius cogens) verbunden sind.

Das Buch basiert auf der Doktorarbeit von Dr. Miklasová, die sie 2021 am Graduate Institute of International and Development Studies in Genf mit der Auszeichnung summa cum laude avec des félicitations du jury abgeschlossen hat. Es wurde umfassend aktualisiert, um jüngste Entwicklungen zu berücksichtigen, und an der Akademie für Europäischen Menschenrechtsschutz in Köln fertiggestellt.

Das Buch ist nun als Open-Access-Publikation mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds als Teil der Reihe Theory and Practice of Public International Law von Brill veröffentlicht worden.

Das Buch geht auf die wesentlichen Elemente des zeitgenössischen Völkerrechts zur Sezession ein und behandelt Themen wie die Rolle von Tatsachen, das Recht auf Sezession, Referenden, Unabhängigkeitserklärungen, das Prinzip der territorialen Integrität und die Beziehung zu konsensualen Methoden der Staatsbildung. Dr. Miklasovás zentrale Argumentation stärkt und erweitert die Position der Rechtsauffassung: Wenn eine sezessionistische Entität ihre Effektivität durch Verstöße gegen ius cogens Normen erlangt, ist eine Staatsgründung verboten – Rechtmäßigkeit hat Vorrang vor Effektivität. Dieses rechtliche Paradigma fortspinnend, führt Dr. Miklasová das Konzept der „illegalen sezessionistischen Entitäten“ ein und zeigt die umfassenden Auswirkungen der ursprünglichen Illegalität auf die nachfolgenden diplomatischen, vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie auf die Handlungen und Gesetze auf. Das Buch untersucht zudem die sich überschneidenden Rechtsregime des Besatzungsrechts, des Menschenrechtsschutzes und der Pflicht zur Nichtanerkennung.

Durch eine bislang beispiellose Analyse der Praxis in Bezug auf Transnistrien, Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach, die Krim, die Volksrepubliken Donezk und Luhansk sowie die Regionen Cherson und Saporischschja identifiziert das Buch einen gemeinsamen Nenner im Zusammenhang mit diesen Entitäten: Trotz ihrer tatsächlichen Effektivität beruht ihre Existenz auf illegalem Einsatz von Gewalt. Infolgedessen ist es diesen Entitäten verwehrt Staatlichkeit zu erlangen und ihre Illegalität hat weitere rechtliche Konsequenzen zur Folge.

Das Buch befasst sich auch mit spezifischen Fragen wie dem territorialen Anwendungsbereich von Verträgen in Bezug auf diese Entitäten (z.B. die Anwendbarkeit des Russland-Ukraine BIT auf die annektierte Krim), der Rechtmäßigkeit von Handelsbeziehungen mit ihnen, der internationalen Widerspruchsfähigkeit von Privatisierungen und der Gültigkeit von Geburts- und Heiratsurkunden sowie anderen rechtlichen Dokumenten, die von diesen Entitäten ausgestellt wurden. Die Analyse der post-sowjetischen sezessionistischen Praxis verdeutlicht langfristig allgemeine Trends im modernen rechtlichen Verständnis von Sezession und hebt insbesondere die entscheidende Rolle der Ius Cogens Normen und deren Auswirkungen hervor.

Dr. Júlia Miklasová wird ihr Buch Anfang 2025 an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz in Köln vorstellen.

Wir suchen eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz

Wir suchen eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz / Academy for European Human Rights Protection an der University of Cologne!

IHRE AUFGABEN
» selbstständige Forschung im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Akademie
» Durchführung und Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Projekten
» Beteiligung an der Lehre (Arbeitsgemeinschaften, Moot Court, etc.)

IHR PROFIL
» Forschungsvorhaben im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Akademie
» Promotion im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Akademie mindestens mit der Note "magna cum laude" oder vergleichbarer exzellenter ausländischer Abschluss
» einschlägige Publikationen (peer-reviewed) im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Akademie
» erste oder zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" im staatlichen Teil oder ein vergleichbarer exzellenter ausländischer Abschluss
» exzellente Englischkenntnisse und möglichst Kenntnis einer weiteren Fremdsprache
» nachgewiesene Lehrerfahrung

WIR BIETEN IHNEN
» Ein vielfältiges und chancengerechtes Arbeitsumfeld
» Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
» Flexible Arbeitszeitmodelle

In der Stellenausschreibung finden Sie weitere Details.

Bitte bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inkl. beigefügten Nachweisen für die gesuchten Qualifikationen ohne Bewerbungsfoto online unter: https://lnkd.in/ga5xHDV . Die Kennziffer ist Wiss2408-18. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2024. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sophie Girardini (sophie.girardiniSpamProtectionuni-koeln.de).

Treffen von Prof. Angelika Nußberger als Mitglied einer Delegation der Venedig-Kommission mit dem polnischen Justizminister

Am 25. April reiste Prof. Angelika Nußberger nach Warschau, um als Mitglied der Venedig-Kommission an einem Treffen mit dem polnischen Justizminister Adam Bodnar teilzunehmen. Anlass des Treffens war ein Meinungsaustausch über das vom polnischen Justizministerium ausgearbeitete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalen Justizrat, mit dem das Recht zur Wahl von Richterinnen und Richtern wiederhergestellt werden soll.

Die Venedig-Kommission ist ein Beratungsgremium des Europarats für verfassungsrechtliche Fragen, das den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist. Informationen über die Arbeit der Venedig-Kommission finden Sie hier.

weitere Nachrichten

Júlia Miklasová, The Conflation of Jurisdiction and Attribution Tests, the ‘Law,’ and the International Legal Status of Abkhazia and South Ossetia: A Review of Recent ECtHR Case Law, Strasbourg Observers, 23 August 2024

Júlia Miklasová, Secession in International Law with a Special Reference to the Post-Soviet Space (Brill 2024)

Julia Miklasova, Ukraine v. Russia (re Crimea): Article 6 ECHR in the Context of Russia’s Annexation and Implications for Ukrainian Sovereignty, in: Strasbourg Observers, 03.07.24

Angelika Nußberger, Globuli gegen Diktaturen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.04.2024

Angelika Nußgerger & Claus Kreß, Gerechtigkeit als Utopie?, Völkerrechtliche Verbrechen in der Ukraine, in: Politikum, Heft 4/23, S. 11-17

J. Miklasová, Dissolution of the Soviet Union Thirty Years On: Re-Appraisal of the Relevance of the Principle of Uti Possidetis Iuris, in Viñuales/Clapham/Boisson de Chazournes/Hébié (eds.), The International Legal Order in the XXIst Century, Brill, 2023

Júlia Miklasová, Empirical and Theoretical Perspectives on International Law: How States Use the UN General Assembly to Create International Obligations. By Rossana Deplano, British Yearbook of International Law, 2022

Angelika Nußberger & Lauri Mälksoo, Völkerrecht à la russe, Multipolarität versus Universalität, in: Osteuropa, 73. Jahrgang, Heft 7-9/2023, S. 193-208

Angelika Nußberger, Was ist gerecht? Globale Gerechtigkeitsvorstellungen im Vergleich, Deutschlandfunk Kultur, 7.11.2023